Rechnung

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Die Rechnung ist mit Abstand das wichtigste Dokument in Ihrem Unternehmen. Einerseits ist es ein Beleg dafür, dass Sie eine Dienstleistung erbracht oder eine Ware geliefert haben, andererseits können Sie damit veranlassen, dass Sie für Ihre Leistung auch bezahlt werden.

Doch eine Rechnung an sich ist noch lange keine Garantie für deren Bezahlung. Wussten Sie, dass eine von zehn Rechnungen zu spät bezahlt wird? Oder dass nicht bezahlte Rechnungen in Unternehmen für einen Verlust von 2,6 % des Jahresumsatzes verantwortlich sind?

Dies kann wiederum ernsthafte finanzielle Probleme nach sich ziehen. Denn den Geldbetrag, den Ihr Unternehmen nicht zeitgerecht erhält, kann es auch nicht ausgeben (oder investieren).

Aus diesem Grund haben wir diesen Leitfaden verfasst. Er soll Ihnen helfen, eine korrekte Rechnung auszustellen, und Ihnen erklären, worum es bei der Fakturierung geht.

Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist eine Aufstellung der von Ihnen gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie des jeweiligen Preises. Eine Rechnung verpflichtet den Käufer zur Zahlung und dient daher als Zahlungsforderung (über den Betrag, den ein Kunde einem Unternehmen für gelieferte Waren oder Dienstleistungen schuldet). Um rechtsgültig zu sein, muss eine Rechnung gewisse Bedingungen erfüllen. Näheres dazu erklären wir im Abschnitt „Inhalt einer Rechnung“.

Kurz gesagt ist eine Rechnung die schriftliche Bestätigung einer Vereinbarung zwischen Anbieter und Käufer, in der Waren oder Dienstleistungen und ihr Preis aufgelistet werden.

Fakturierung ist ein Sammelbegriff für das Erstellen und Versenden von Rechnungen über die von Ihnen erbrachten Leistungen. Für Unternehmen umfasst dies sowohl Ausgangsrechnungen (Rechnungen, die an Kunden gesendet werden) als auch Eingangsrechnungen (Rechnungen, die das Unternehmen von Lieferanten erhält).

Gemäß EU-Recht muss eine Rechnung für mehrwertsteuerliche Zwecke in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Bei den meisten B2B-Lieferungen (Business-to-Business)
  • Bei gewissen* B2C-Transaktionen (Business-to-Consumer)

*Unternehmen müssen eine Rechnung ausstellen, wenn sie Waren mittels Fernabsatz (telefonisch und über das Internet) an eine nicht steuerpflichtige Person verkaufen (normalerweise eine Privatperson) und die Leistung in einem anderen EU-Land steuerpflichtig ist (Quelle: Artikel 33 der MwSt-Richtlinie).

DE Factureren

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  • Versenden Sie Zahlungserinnerungen 
  • Automatisieren Sie wiederkehrende Rechnungen
  • Integrieren Sie nahtlos Ihre Buchhaltungssoftware 

Die Zukunft der Rechnungsstellung? Ganz klar: Teamleader. Optimieren Sie Ihre Rechnungsstellung und gewinnen Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft. Testen Sie es noch heute. 

Warum sind Rechnungen wichtig?

Rechnungen sind aus mehreren Gründen wichtig:

  • Für Ihre Buchführung, da Sie mit ihnen Ihre Verkaufstransaktionen verfolgen können
  • Für Ihren Verkaufsprozess, da sie zeigen, wie viel Geld Sie erwirtschaften
  • Für rechtliche Zwecke, da sie als Nachweis für eine Vereinbarung mit Ihrem Kunden dienen. Außerdem fordert eine Rechnung Ihren Schuldner zur Zahlung auf.
  • Sie sind wichtige Dokumente im Fall von Problemen mit der Bezahlung, z. B. bei überfälligen oder nicht vorhandenen Rechnungen. In diesem Fall können Sie formelle Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise das Versenden von Zahlungserinnerungen per E-Mail oder das Einschalten einer Drittpartei zum Einziehen der Schulden.
  • Für steuerliche Zwecke, um Ihre Mehrwertsteuererklärung zusammenzustellen und das Recht auf Vorsteuerabzug zu erhalten.

 

Zweck einer Rechnung

1. Bezahlung für die geleistete Arbeit
Sie erhalten für jede Rechnung Geld, mit dem Sie wiederum Ihren Betrieb am Laufen halten können.

2. Detaillierte Verkaufszahlen
Sie erfassen Ihre Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen in einem zentralen System, sodass Sie zu jedem Zeitpunkt einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben haben. Dies hilft Ihnen wiederum bei der Steuererklärung.

3. Transparenz bezüglich der verrechneten Waren und Dienstleistungen
Sie listen Dienstleistungen und Waren detailliert auf, sodass Ihr Kunde genau weiß, wofür er bezahlt. Damit ersparen auch Sie sich Zeit und können Missverständnissen vorbeugen.

4. Markenpräsenz Ihres Unternehmens
Eine Rechnung ist ein hervorragendes Mittel zur Imagepflege Ihres Unternehmens. Heben Sie sich hervor, indem Sie Ihr Logo, wichtige Unternehmensinformationen und einen Link zu Ihren Social-Media-Kanälen anbringen.

Eine Rechnung stellen in Deutschland: Die 5 wichtigsten rechtlichen Fakten, die jedes KMU kennen sollte

Bei der Rechnungsstellung in Deutschland sind die gesetzlichen Anforderungen zu beachten, um einen reibungslosen Geschäftsverlauf sicherzustellen. Hier sind die 5 wichtigsten rechtlichen Fakten, die jedes KMU bei der Rechnungsstellung beachten sollte.

 

1. Wann muss eine Rechnung ausgestellt werden?

Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen eine Rechnung auszustellen. Es ist ratsam, Rechnungen kurz nach Erbringung der Leistung auszustellen, da die Mehrwertsteuer in der Regel zum Zeitpunkt der Lieferung fällig wird.

Für Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern muss die Rechnung innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Monats ausgestellt werden, in dem die Lieferung erfolgte.

 

2. Was muss auf einer Rechnung stehen?

Um rechtskonform zu sein, muss eine Rechnung bestimmte Informationen enthalten, darunter:

  • Eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung (mindestens Monat und Jahr)
  • Lieferdatum oder Zahlungsdatum, falls vor Lieferung ausgestellt

Zusätzlich sind detaillierte Angaben zu Verkäufer, Käufer, gelieferten Waren und Dienstleistungen sowie aufgeteilte Beträge notwendig.

 

3. Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen müssen für 10 Jahre aufbewahrt werden. Papierrechnungen müssen in Deutschland aufbewahrt werden, während elektronische Rechnungen elektronisch gespeichert werden können, unter der Bedingung, dass sie im Falle einer Steuerprüfung zugänglich und herunterladbar sind.

 

4. Rechnungssprache und -währung

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Rechnungen in deutscher Sprache auszustellen, jedoch ist es ratsam, dies in der Sprache des Kunden zu tun. Wird eine Fremdsprache verwendet, kann es sein, dass die Steuerbehörden eine Übersetzung verlangen.

 

5. Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungen sind akzeptabel, vorausgesetzt, die Authentizität, Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung sind gewährleistet. Die Zustimmung des Empfängers ist jedoch erforderlich.

 

Profi-Tipp: Um Ihre Zahlungen noch schneller zu erhalten, können Sie jetzt übrigens einen QR-Code zu Ihren Rechnungen hinzufügen.

Inhalt einer Rechnung

Im Allgemeinen besteht eine Rechnung aus drei Abschnitten:

  1. Kopfbereich
  2. Rechnungspositionen
  3. Zusammenfassung

 

Im Kopfbereich stehen die zwingend erforderlichen Elemente wie Ihre Adresse. (Die anderen Pflichtbestandteile finden Sie weiter unten.) Die Rechnungspositionen beinhalten die von Ihnen gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen sowie deren Preis. Die Zusammenfassung besteht aus:

  1. Dem Nettobetrag (exkl. MwSt.)
  2. Dem Mehrwertsteuersatz und dem Mehrwertsteuerbetrag
  3. Dem Gesamtbetrag
  4. Den Zahlungsbedingungen
  5. Den Zahlungsoptionen

 

Pflichtbestandteile einer Rechnung

Der Aufbau von Rechnungen kann variieren. Doch jede Rechnung muss gewisse Elemente enthalten, um rechtsgültig zu sein:

  1. Das Wort „Rechnung“ sollte deutlich am oberen Rand stehen
  2. Ein Datum und eine fortlaufende Rechnungsnummer: jede Rechnung muss eine andere Nummer aufweisen
  3. Die vollständige Adresse beider Parteien
  4. Zahlungsinformationen: Ihre Bankkontonummer oder PayPal-Informationen
  5. Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder Steuernummer)
  6. Das Lieferdatum
  7. Eine Beschreibung der Art und der Qualität der Waren und/oder Dienstleistungen, damit Ihr Kunde genau weiß, wofür die Bezahlung ist:
  8. Die unterschiedlichen Bestandteile eines Projekts oder Produkts und den Stückpreis für jeden Bestandteil
  9. Ihren Stundensatz und die Zeit, die Sie für jeden Teil des Projekts aufgewendet haben
  10. Den Mehrwertsteuersatz und den Mehrwertsteuerbetrag
  11. Den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten, sollten Sie sich ein Rechnungsprogramm wie Teamleader Focus zulegen. Hier erstellen, versenden und verwalten Sie Ihre Rechnungen mit wenigen Klicks.

 

Geschäftsbedingungen

Viele Unternehmen fügen auf der Rückseite der Rechnung ihre Geschäftsbedingungen ein. Dies stellt keine rechtliche Verpflichtung dar. Im Gegenteil, das Anfügen der Geschäftsbedingungen an die Rechnung gibt sogar oft Anlass zu Diskussionen. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden könnten sich nämlich auf den Standpunkt stellen, dass sie die Geschäftsbedingungen schon zu einem früheren Zeitpunkt hätten präsentiert bekommen sollen und diese daher unwirksam sind.

Deshalb sollten Sie Ihre Geschäftsbedingungen immer schon beim Kostenvoranschlag bekannt geben (vor der Lieferung der Ware/der Dienstleistung). Für B2B-Transaktionen ist es auch ausreichend, auf die Geschäftsbedingungen auf Ihrer Website hinzuweisen. Dies gilt allerdings nicht für B2C-Transaktionen: Hier müssen Sie die Geschäftsbedingungen dem Kostenvoranschlag beilegen.

Hinweis: Es ist empfehlenswert, Ihre Geschäftsbedingungen nochmals auf Ihrer Rechnung zu vermerken, achten Sie aber darauf, dass der Inhalt exakt mit dem in Ihrem ursprünglichen Angebot übereinstimmt. Damit können Unsicherheiten und Diskussionen darüber vermieden werden, welche Ihrer Geschäftsbedingungen bei einer bestimmten Transaktion gelten.

Eine Rechnung erstellen: Schritt für Schritt

Verwenden Sie Fakturierungssoftware? Dann steht Ihnen wahrscheinlich eine Vorlage zur Verfügung. Damit sparen Sie bei der Erstellung der ersten Rechnung sicherlich Zeit.

Wenn Sie keine Fakturierungssoftware nutzen, können Sie auch Word oder Excel verwenden – obwohl die Rechnungsstellung damit mühsamer und zeitaufwendiger ist – denken Sie nur an das Überprüfen des Zahlungsstatus oder das Versenden von Zahlungserinnerungen. Wenn Sie auf der Suche nach einem individuellen Layout sind, können Sie sich Inspirationen von den Musterrechnungen auf https://templates.office.com/en-us/Invoices holen.

 

Rechnungen erstellen in Word oder Excel

1. Öffnen Sie Word oder Excel und wählen Sie „Neue Datei“ („Datei“ → „Neu“).

Sie können eine Rechnung völlig neu erstellen und Ihr eigenes Layout entwerfen oder die Vorlage „Rechnung“ oder „Firmenrechnung“ auswählen.

2. Geben Sie Ihre Firmendaten und die von Ihnen bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen ein.

3. Geben Sie die Kundendaten, die Rechnungsnummer, das Datum und unter Umständen einen Betreff ein.

Vergessen Sie keine rechtlich erforderlichen Elemente!

4. Geben Sie die Rechnungsbeträge ein und prüfen Sie diese.

5. Speichern Sie die Datei. Speichern Sie sie auch in Ihrer Buchhaltungssoftware (sofern Sie eine verwenden).

Excel bietet den Vorteil, dass Sie die Mehrwertsteuerbeträge mithilfe von Formeln berechnen können. Wenn Sie immer dieselbe Vorlage verwenden, müssen Sie diese Beträge nicht jedes Mal neu berechnen.

Danach können Sie die Rechnung ausdrucken und per Post oder online per E-Mail versenden.

Rechnungsstellung, Kundenverwaltung und Projektmanagement in einem einzigen, praktischen Tool

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Online Fakturierung

Warum Online Fakturierung? Jahr für Jahr werden Millionen von Rechnungen quer über den Erdball verschickt. Allein das erfordert Tonnen von Papier und Tausende Bäume – ganz zu schweigen von den Briefumschlägen. Doch abgesehen vom Umweltaspekt bietet Online Fakturierungssoftware noch weitere Vorteile:

  1. Sie haben einen geringeren administrativen Aufwand.
  2. Sie erhalten die Bezahlung rascher.
  3. Sie sparen Geld (kein Papier, keine Umschläge, keine Briefmarken).
  4. Sie können von überall und jederzeit auf Ihre Rechnungen zugreifen.
  5. Sie können Rechnungen leichter verfolgen, sodass nichts mehr verloren geht.
  6. Ihr Kunde kann sofort online bezahlen.

Wussten Sie, dass Unternehmen, die Teamleader Focus nutzen, dank der InvoiceCloud-Plattform, im Schnitt 37% mehr Rechnungen pünktlich und 14 Tage schnell bezahlt bekommen? Erfahren Sie in unserem Artikel, wie InvoiceCloud für eine beschleunigte Zahlungsabwicklung sorgt.

 

E-invoicing

Der Weg zur effizienten und zukunftsorientierten Rechnungsstellung führt über das sogenannte E-Invoicing. Doch was steckt hinter diesem Begriff und warum wird er zunehmend relevant?

 

Was ist E-Invoicing?

E-Invoicing beschreibt den Prozess der elektronischen Rechnungsstellung und -verarbeitung. Eine E-Rechnung ist ein digitales Dokument im XML-Format, das sämtliche steuerlich relevante Daten in strukturierter Form enthält. Der Vorteil liegt in der Automatisierung und nahtlosen Verarbeitung durch den Rechnungsempfänger und das Finanzamt.

In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Italien oder Serbien, ist E-Invoicing für B2B-Transaktionen bereits verpflichtend. Andere Länder wie Spanien, Polen und Frankreich planen dies ab 2024, und auch Deutschland wird voraussichtlich im Januar 2025 nachziehen. Das neue Gesetz soll voraussichtlich im Januar 2025 kommen. Auch wenn sich der Einführungstermin noch verzögern sollte, steht fest, dass die E-Invoicing Pflicht in Deutschland wird. Es ist also ratsam, das Thema bald anzugehen. 

Wenn Sie auf die elektronische Fakturierung umsteigen, stellt sich jedoch eine wichtige Frage: Warum sollten Sie ein Fakturierungs-Tool verwenden und nicht altbewährte Software wie Word oder Excel? Traditionelle Tools sind nicht explizit für die Fakturierung konzipiert, und bald zeigen sich ihre Nachteile:

  • Schwierigkeiten beim Verfolgen von Rechnungen und Zahlungserinnerungen
  • Mangelnde Automatisierung mit erhöhter Fehleranfälligkeit
  • Manueller Aufwand bei Folgerechnungen

 

Was passiert mit den Vorlagen, die Sie in Ihrem unternehmenseigenen Design in Word oder Excel erstellt haben? Die können Sie mit nur wenigen Klicks in die Fakturierungssoftware importieren. 

Häufig gestellte Fragen zu Rechnungen

  • Wann ist Fakturierung zwingend erforderlich?

    Jede steuerpflichtige Person, die innerhalb der EU eine Geschäftstätigkeit ausübt, ist an EU-weite Fakturierungsregeln (Artikel 217-240 der MwSt-Richtlinie) gebunden. In gewissen Ländern gelten auch die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes. Wir empfehlen, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob in Ihrem Land strengere Regelungen in Kraft sind. Meist sind Rechnungen obligatorisch, wenn Sie steuerpflichtigen Personen (Selbstständigen, Unternehmen oder staatlichen Institutionen) Waren verkaufen. Bei gewissen B2C-Transaktionen muss ebenfalls eine Rechnung ausgestellt werden.

    Der Zeitpunkt des Rechnungsversands hängt zum Großteil vom Kunden und der Art der Arbeit ab. Meist werden Rechnungen versendet, nachdem Bestellungen abgewickelt oder Aufgaben ausgeführt wurden. Wenn Sie an einem umfangreichen Projekt arbeiten, können Sie Zwischenabrechnungen für die bisher geleisteten Arbeiten ausstellen. Wenn Sie Abonnements verkaufen, stellen Sie in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Rechnungen aus.

  • Was passiert, wenn meine Rechnung rechtlich ungültig ist?

    Für die Rückerstattung der Vorsteuer benötigen Sie eine gültige MwSt-Rechnung. Bei der Überprüfung müssen Steuerbehörden jedoch neben dem Wortlaut der Rechnung auch sonstige Informationen überprüfen. Deshalb: Selbst wenn eine Rechnung nicht alle rechtlich erforderlichen Elemente enthält, kann die Steuerbehörde den Antrag auf Vorsteuerabzug nicht nur allein aus diesen Gründen ablehnen.

    Wenn Sie einen Pflichtbestandteil einer Rechnung vergessen haben, könnten Sie in manchen Wohnsitzländern eine Verwaltungsstrafe erhalten. Im Allgemeinen wird jedoch davon ausgegangen, dass Rechnungsfehler einfach passieren. Die meisten Kunden zeigen Verständnis und ermöglichen Ihnen die Behebung dieser Fehler – vorausgesetzt, es wird nicht zu kompliziert und passiert nicht allzu oft. Es lohnt sich aber definitiv, Rechnungen vor der Zustellung nochmals zu überprüfen.

  • Was sind die Vorteile von e-Invoicing?

    E-Invoicing (elektronische Rechnungsstellung) bezeichnet den elektronischen Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen und ihren Kunden. E-Invoicing bietet zahlreiche Vorteile. Der Prozess beschleunigt den Rechnungsversand und -empfang in Echtzeit, was zu einer effizienteren Geschäftsabwicklung führt. Der Verzicht auf Papier, Druckkosten und Porto bewirkt erhebliche Kosteneinsparungen, fördert eine effektivere Ressourcennutzung und reduziert den ökologischen Fußabdruck.

    Die Einführung der Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen zielt außerdem darauf ab, Umsatzsteuerlücken zu minimieren und dem Umsatzsteuerbetrug entgegenzuwirken, wodurch E-Invoicing eine entscheidende Rolle in der Bekämpfung finanzieller Unregelmäßigkeiten spielt und eine transparente Geschäftsumgebung fördert.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Handelsrechnung und einer Proforma-Rechnung?

    Arbeiten Sie manchmal auch für internationale Kunden? Dann haben Sie vielleicht schon einmal von einer Proforma-Rechnung gehört. Diese sind bei manchen internationalen Transaktionen obligatorisch (abhängig vom Importland). Eine  Proforma-Rechnung sieht in etwa so aus wie eine reguläre Rechnung, weist aber einige Unterschiede auf:

    1. Eine  Proforma-Rechnung wird für Lieferungen ausgestellt, für die keine Zahlung erfolgt, z. B. für Muster, Ersatzteile. Deshalb enthält eine  Proforma-Rechnung keine Zahlungsforderung.
    2. Eine  Proforma-Rechnung sollte deutlich den Wortlaut „ Proforma-Rechnung“ aufweisen.
    3. Häufig folgt auf eine  Proforma-Rechnung die tatsächliche Rechnung.

    Weil eine  Proforma-Rechnung keine wirkliche Rechnung ist, besitzt sie nicht dieselbe Gültigkeit als Nachweis. Proforma-Rechnungen sind nur für den Lieferanten verbindlich, nicht aber für den Empfänger.

    Ein Beispiel: Auf Anfrage senden Sie eine  Proforma-Rechnung an Ihren Kunden. Der Kunde entscheidet sich schließlich für einen anderen Anbieter. In diesem Fall können Sie keine unbezahlte Rechnung einklagen, da die  Proforma-Rechnung für Ihren Kunden keine rechtliche Verpflichtung zur Bezahlung darstellt.

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID: Was muss auf die Rechnung?

    In der Regel genügt die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung, besonders für Unternehmen mit nationalem Geschäftssitz in Deutschland. Die Steuernummer wird vom Finanzamt einmalig an natürliche oder juristische Personen vergeben und dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

    Die Umsatzsteuer-ID ist dann erforderlich, wenn Unternehmen Geschäfte mit Partnern im Ausland tätigen. Diese wird nur an juristische Personen wie GmbHs vergeben und muss beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Innerhalb der EU dient die Umsatzsteuer-ID als eindeutige Kennzeichnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

    Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten, sollte Sie sich ein Rechnungsprogramm zulegen. Hier gibt es Rechnungsvorlagen und Rechnungen erstellen wird zum Kinderspiel.

  • Wie lange sollten Rechnungen aufbewahrt werden?

    Gemäß der MwSt-Richtlinie können die einzelnen Länder innerhalb der Europäischen Union selbst bestimmen, wie lange Rechnungen aufbewahrt werden müssen. Dies bedeutet, dass die verpflichtende Dauer der Aufbewahrung einer Rechnung von dem Mitgliedsland abhängt, in dem Sie wohnhaft sind.

  • In welcher Sprache sollten Rechnungen ausgestellt werden?

    Laut EU-Vorschriften können örtliche Steuerbehörden die Übersetzung von Rechnungen zu Überprüfungszwecken verlangen (was sie manchmal auch tun). Es gibt aber keine speziellen EU-Regeln bezüglich der Sprache, in der eine Rechnung verfasst sein muss. Im Prinzip kann deshalb jede Sprache verwendet werden, solange sie für die Zielpersonen verständlich ist.

    Eine beliebte Lösung sind zweisprachige Rechnungen, wobei eine in der Landessprache und die andere auf Englisch ausgestellt wird. Wenn Sie mit Ihren Kunden in einer bestimmten Sprache kommunizieren, sollten Sie diese durchgehend verwenden. Sind Ihre Website und Geschäftsbedingungen beispielsweise auf Französisch, so kann ein Kunde eine französische Rechnung verlangen.

  • Warum werden meine Rechnungen nicht bezahlt?

    Werden Rechnungen nicht bezahlt, kann dies mehrere Gründe haben. Ihr Kunde könnte unzufrieden mit der Ware oder Dienstleistung sein, Ihre Rechnung könnte unklar oder einfach inkorrekt sein. Eine falsch ausgestellte Rechnung macht immer einen schlechten, unprofessionellen Eindruck. Wenn Sie Rechnungen manuell ohne Online Fakturierungssoftware erstellen, sollten Sie sie vor dem Versand nochmals überprüfen.

    Achten Sie dabei auf Folgendes:

    1. Warten Sie nicht mit der Ausstellung der Rechnung. Je schneller Ihr Kunde die Rechnung erhält, desto schneller erhalten Sie die Bezahlung.
    2. Senden Sie eine Zahlungserinnerung, sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
    3. Überprüfen Sie die Kreditwürdigkeit oder finanzielle Lage Ihres Kunden, sofern dies möglich ist, z. B. mithilfe von Kreditbewertungs-Tools
  • Was machen Sie mit unbezahlten Rechnungen?

    Die allgemeine Regel bei Rechnungen lautet: Die Beanstandung einer Rechnung muss stets innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab dem Rechnungserhalt erfolgen. In der Praxis bedeutet das: Je eher, desto besser. Idealerweise sollten Sie eine Rechnung innerhalb einer Woche anfechten, dieser Zeitrahmen ist jedoch nicht in Stein gemeißelt: Im Ernstfall entscheidet das Gericht, wie lange dieser Zeitraum in Anbetracht der gegebenen Umstände ist.

    Schließlich hängt auch der angemessene Zeitraum, in dem eine Rechnung beanstandet werden kann, davon ab, wogegen Sie Beschwerde einlegen. Je komplexer eine Rechnung ist und je mehr Kontrolle sie erfordert, desto länger haben Sie dafür Zeit. Auch wenn die Rechnung von Ihrem Lieferanten zu spät übermitteln wurde oder Sie nachweisen können, dass Sie auf Geschäftsreise waren oder zunächst einige Fragen geklärt werden mussten, haben Sie mehr Zeit zur Beanstandung.

    Beachten Sie, dass in den Geschäftsbedingungen oder im Vertrag des Lieferanten ein bestimmter Zeitraum festgelegt sein kann, in dem Sie eine derartige Beanstandung vorbringen können. Diese Bedingungen sind verbindlich. Wenn dieser Zeitrahmen nicht unangemessen kurz ist, kann es sein, dass das Gericht urteilt, dass beide Parteien sich daran zu halten haben, außer die entsprechende Partei hatte einen triftigen Grund, verspätet darauf zu reagieren.

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Haftungsausschluss

Die Angaben auf dieser Seite dienen ausschließlich zur Information und sollten nicht als rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung verstanden werden. Beachten Sie bitte, dass die Gesetze zur Rechnungsstellung Änderungen unterliegen und in Ihrem Wohnsitzland anders sein können.