Dienstleistungsbedingungen
Teamleader Focus

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Nachfolgend finden Sie die älteren Versionen unserer Dienstleistungsbedingungen und Datenverarbeitungsvereinbarung:

Dies sind die Dienstleistungsbedingungen von:

Teamleader NV, eine nach belgischem Recht gegründete Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz unter der Adresse Dok-Noord 3A (Box 101), 9000 Gent (Belgien), eingetragen unter der Unternehmensnummer BE 0899.623.035 und registriert im Register der juristischen Personen in Gent, Abteilung Gent.

Company details Teamleader NV DE

Im Folgenden als „Wir“, „Unser“ und „TEAMLEADER“ bezeichnet.

1. Wichtige Begriffe

In diesen Dienstleistungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die in diesem Artikel beschriebene Bedeutung:

Abonnement“

Die Softwarelizenz in Bezug auf das Tool und alle damit verbundenen Nutzungsrechte, die TEAMLEADER dem Kunden und seinen zugehörigen Benutzern gemäß den vorliegenden Dienstleistungsbedingungen für eine bestimmte Dauer gewährt.

„Abonnementgebühr“

Der wiederkehrende Betrag, den der Kunde für das Abonnement bezahlt und der hauptsächlich auf dem gewählten Paket, der Laufzeit, der Anzahl der Benutzerlizenzen, der Nutzung eines oder mehrerer Booster und den Limits des Kundenkontos basiert.

„Administrator“    

Ein Benutzer, der für ein Administrator-Benutzerkonto verantwortlich ist und über die umfangreichsten Nutzungsrechte in Bezug auf das Tool verfügt. Weitere Informationen finden Sie in diesem Support-Centre-Artikel.

„Administratorbenutzerkonto“

Ein Benutzerkonto, auf das nur ein Administrator Zugriff hat und das nur von einem Administrator verwendet werden kann.

„Benutzer“

Jede natürliche Person, die vom Kunden autorisiert ist, über ein Benutzerkonto auf das Tool zuzugreifen und es zu nutzen, und die auch individuell an die Nutzungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen in diesen Dienstleistungsbedingungen gebunden ist.

 

Administratoren und Nicht-Administratoren werden gemeinsam als „Benutzer“ bezeichnet.

„Benutzerkonto“

Ein individuelles Benutzerkonto auf dem Tool, auf das ein Benutzer über seine einzigartiges und persönliche Anmeldung zugreifen kann.

 

Administrator-Benutzerkonten und Nicht-Administrator-Benutzerkonten werden gemeinsam als „Benutzerkonten“ bezeichnet.

„Benutzerlizenz“

Die Möglichkeit für einen Kunden, im Rahmen seines laufenden Abonnements einen Benutzer einzuladen, sein eigenes Benutzerkonto zu aktivieren.

„Booster“

Die verschiedenen Add-ons, die TEAMLEADER anbietet und die der Kunde aktivieren kann, um die in seinem Abonnement enthaltenen Funktionalitäten zu erweitern. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die spezifischen Funktionalitäten der verschiedenen Booster finden Sie auf der Website.

„Datenschutzerklärung“

Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER, die sich speziell auf die Benutzung des Tools bezieht und die hier verfügbar ist.

„Datenverarbeitungsvertrag“

Der Datenverarbeitungsvertrag von TEAMLEADER, der hier verfügbar ist.

„Dauer“ 

Die anfängliche oder verlängerte Dauer – d.h. ein Quartal oder ein Jahr –, für die dem Kunden und seinen zugehörigen Benutzern das Abonnement gewährt wird.

„Dienstleistungen“

Die von TEAMLEADER für den Kunden im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen, insbesondere das Abonnement und gegebenenfalls die Onboarding-Dienste.

„Dokumentation“

Jegliche Dokumentation, Tutorials oder andere Materialien zu den von TEAMLEADER angebotenen Diensten, die im Tool und auf der Website verfügbar sind.

„Erneuerungsdatum“

Das Datum, an dem das Abonnement nach Ablauf der vorherigen Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert wird.

„Gesetzgebung zum Datenschutz“

Bezieht sich gemeinsam auf (i) die Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 („die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder „DSGVO“) und (ii) alle belgischen Gesetze zur Umsetzung der DSGVO.

„Kommunikation“

Jegliche nicht-kommerzielle Kommunikation bezüglich der Dienste durch TEAMLEADER an den Kunden (und ggf. an die mit ihm verbundenen Nutzer) über die Website, E-Mail, Nachrichten (z.B. Banner) im Tool und/oder über jedes andere geeignete Kommunikationsmittel;

„Kunde“

Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit TEAMLEADER abgeschlossen hat.

 

Da die Dienstleistungen ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden bestimmt sind, wird jeder Kunde als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes betrachtet und kann folglich in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER kein „Verbraucher“ sein.

„Kundenkonto“

Die einzigartige Umgebung, die ein Kunde eingerichtet hat, um seinen Benutzern den Zugriff auf das Tool und dessen Nutzung zu ermöglichen. Es hat eine eigene Konfiguration, eine eindeutige Kontonummer und umfasst alle mit ihm verbundenen Benutzerkonten sowie alle darin gespeicherten Kundenkontodaten.

„Kundenkontodaten“

Alle Daten (Informationen, Dateien, Aufzeichnungen oder andere digitale Inhalte), sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene, die vom Kunden und seinen Nutzern bei der Nutzung der Dienste direkt in das Kundenkonto eingegeben und/oder hochgeladen werden, mit Ausnahme von Daten, die sich direkt auf den Kunden selbst oder seine Nutzer beziehen.

„Kundenkontoinformationen“

Alle Informationen über das Kundenkonto, den Kunden und den/die zugehörigen Benutzer und Benutzerkonten, die Teamleader im Zusammenhang mit seinen Diensten sammelt, verwaltet und speichert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: allgemeine Geschäftsdetails, Abrechnungs- und Zahlungsdaten, Abonnementspezifikationen, Marketingpräferenzen, Protokollaufzeichnungen, usw.

„Lead-Erfassungsbooster“

Der Booster, der dem Kunden die zusätzliche Möglichkeit bietet, Videokonferenzen zu planen und durchzuführen.

„Nicht-Administrator-Benutzer“

Ein Benutzer mit einem Nicht-Administrator-Benutzerkonto;

„Nicht-Administrator-Benutzerkonto“

Ein Benutzerkonto, das von einem Administrator für einen Nicht-Administrator-Benutzer erstellt wird und dessen entsprechende Nutzungsrechte in Bezug auf das Tool von dem betreffenden Administrator innerhalb der durch diese Dienstleistungsbedingungen erlaubten Grenzen festgelegt werden.

„Onboarding-Dienste“

Die vom TEAMLEADER-Personal angebotenen und erbrachten Dienstleistungen in Bezug auf die Vorbereitung und Einrichtung des Kundenkontos zum Zwecke der ordnungsgemäßen und effektiven Nutzung des Abonnements.

„Paket(e)“

Die verschiedenen Zahlungspakete für das Abonnement, die TEAMLEADER anbietet und aus denen der Kunde wählen kann. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die in den einzelnen Paketen enthaltenen Funktionalitäten finden Sie auf der Website.

 „Partei“

Jede Partei des Vertrages, entweder TEAMLEADER oder der Kunde. TEAMLEADER und der Kunde werden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

„Personenbezogene Kundenkontodaten“

Alle Kundenkontodaten, die als „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung gelten.

„Personenbezogene Kundenkontoinformationen“

Alle Kundenkontoinformationen, die sich auf den Kunden und seine Benutzer beziehen, gelten als „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung.

„Testversion“

Die Testversion des Tools, die es dem Kunden ermöglicht, die Dienste für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zu nutzen; danach muss der Kunde zu einem der kostenpflichtigen Pakete wechseln.

„Tool“

Die „Teamleader Focus“ Software as a Service (SaaS) Web- und Mobilanwendung, einschließlich der verschiedenen Booster, wie sie von TEAMLEADER und seinen Partnern entwickelt, unterhalten und besessen werden. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die Funktionalitäten des Tools finden Sie auf der Website.

 

Sowohl der Name „Teamleader“ als auch der Name „Focus“ sind als europäische Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter den Nummern 018356648 bzw. 018356651 eingetragen und geschützt.

„Verbundenes Unternehmen“

Ein verbundenes Unternehmen einer Partei, wie in Artikel 1:20 des belgischen Gesellschaftsrechts definiert. Für Teamleader NV gehören zu den verbundenen Unternehmen unter anderem folgende Unternehmen: Visma Belgium Holding BV (BE0754.932.390) und Visma AS als Muttergesellschaft.

„Vertrag“

Der Vertrag über die Dienstleistungen, der zwischen den Parteien geschlossen wird, wenn der Kunde die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen schriftlich oder elektronisch akzeptiert, und der die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien regelt. Der Vertrag umfasst den Datenverarbeitungsvertrag, der als Anhang zu diesen Dienstleistungsbedingungen beigefügt ist.

„Website“

Die offizielle Website von TEAMLEADER bezüglich seiner Dienstleistungen, die über www.teamleader.eu und jede andere TEAMLEADER-Website für die verschiedenen Länder, in denen TEAMLEADER tätig ist, zugänglich ist.

2. Der Vertrag

2.1 Hintergrund

TEAMLEADER bietet ein Business-Software-Tool, das eine effizientere Geschäftsverwaltung für seine Kunden gewährleistet. Das Tool umfasst Funktionalitäten wie Rechnungen, Angebote, CRM und Projekte. Das Tool ist sowohl als Web- als auch als mobile Anwendung verfügbar. Integrationen mit Online-Tools von Drittanbietern können über Teamleader marketplace vorgenommen werden.

2.2 Abschluss des Vertrags

Bei der Bestellung der Dienstleistungen, entweder über die Website oder auf andere Weise – einschließlich der Registrierung für die Testversion – wird der (potenzielle) Kunde immer aufgefordert, die Dienstleistungsbedingungen von TEAMLEADER und den Datenverarbeitungsvertrag zu akzeptieren. Der Kunde schließt einen Vertrag mit TEAMLEADER ab, wenn er die Dienstleistungsbedingungenund den Datenverarbeitungsvertrag akzeptiert. Sowohl die Dienstleistungsbedingungen als auch der Datenverarbeitungsvertrag werden in dem/den Administrator-Benutzerkonto/Benutzerkonten zur Verfügung gestellt.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Annahme der Dienstleistungsbedingungen auf elektronischem Wege zu einem gültigen Vertrag führt. Dies steht in vollem Einklang mit dem belgischen Wirtschaftsgesetz. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen kann TEAMLEADER auf alle verfügbaren elektronischen Dateien zurückgreifen, um das Bestehen des Vertrages zu beweisen.

Jeder, der diesen Vertrag im Namen einer juristischen Person abschließt, erklärt und garantiert, dass er die rechtliche Befugnis hat, diese juristische Person an diese Dienstleistungsbedingungen zu binden.

Bitte beachten Sie, dass für Kunden, die das Tool über einen von TEAMLEADERs Vertriebspartnern nutzen, die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) gilt. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Dienstleistungsbedingungen.

TEAMLEADER ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Informationen über den Unterzeichner und den (potentiellen) Kunden zu verlangen. TEAMLEADER ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, wenn (i) Zweifel an der Identität des Unterzeichners, (ii) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des (potenziellen) Kunden und (iii) Anzeichen dafür bestehen, dass der (potenzielle) Kunde beabsichtigt, die Dienstleistungen ohne die ausdrückliche Zustimmung von TEAMLEADER weiterzuverkaufen. Eine solche Kündigung des Vertrags oder die Aussetzung der Ausführung des Vertrags berechtigt die andere Partei niemals zu irgendeiner Form von Entschädigung oder Schadenersatz.

2.3 Bestellung und Lieferung

Bestellung

Wenn der Kunde die Testversion (siehe Art. 3.1) in Anspruch genommen hat und noch über ein aktives Administrator-Benutzerkonto verfügt, kann das Abonnement über das Administrator-Benutzerkonto durch Anklicken der Schaltfläche „Aktualisieren“ bestellt werden, sofern der Kunde mindestens die folgenden Angaben macht:

  • Paket;
  • Anzahl der Benutzerlizenzen;
  • Bezahlte Booster, falls vorhanden;
  • Dauer;
  • Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift (SEPA), einschließlich Zahlungsdetails.

In Bezug auf die Booster kann der Kunde:

  • Booster bestellen, die sofort ab der Aktivierung des Kundenkontos genutzt werden können.
  • Booster vorbestellen, die noch nicht verfügbar sind. Dies geschieht von Zeit zu Zeit, je nach aktuellem Angebot.

Weitere Informationen zu Vorbestellungen finden Sie in Artikel 4.4 (Upgrades & Downgrades).

Zusätzlich zum Abonnement kann der Kunde auch Onboarding-Dienste über denselben Ablauf im Tool oder über die Website bestellen.

Ein Vertrag tritt erst nach einer elektronischen Auftragsbestätigung in Kraft oder sobald TEAMLEADER dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Für den Fall, dass der Kunde kein aktives Administrator-Benutzerkonto mehr hat, aber die Dienste bestellen möchte, muss der Kunde TEAMLEADER über die Website kontaktieren.

Lieferung

Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde Zugang zum Tool. Die Bereitstellung eines Administrator-Benutzerkontos für den Kunden wird als Lieferung des Abonnements betrachtet.

Bei der Lieferung des Abonnements ist der Kunde verpflichtet, eine erste Überprüfung vorzunehmen, um festzustellen, ob das gelieferte Abonnement mit seiner Bestellung übereinstimmt. Dazu gehören u.a. die im gewählten Paket enthaltenen Funktionalitäten und die Anzahl der Benutzerlizenzen.

Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung über den Helpdesk über etwaige Abweichungen zu informieren. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine Beanstandung, so gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt und akzeptiert.

2.4 Kein Rücktrittsrecht

Gemäß dem belgischen Handelsgesetzbuch (niederländisch: Wetboek Economisch Recht oder WER) hat jeder Verbraucher (d. h. jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrem Handel, Unternehmen, Handwerk oder Beruf zuzuordnen sind) ein Widerrufsrecht in Bezug auf Produkte und/oder Dienstleistungen, die über das Internet, per E-Mail oder Telefon erworben wurden.

Da die Dienstleistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt sind, wird jeder Kunde in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes betrachtet. Folglich haben unsere Kunden unter keinen Umständen ein Widerrufsrecht, weder in Bezug auf das Abonnement noch auf die Onboarding-Dienste.

Bitte beachten Sie, dass TEAMLEADER jedem potentiellen Kunden die Möglichkeit bietet, für einen begrenzten Zeitraum ein kostenloses Testversionskonto zu nutzen (siehe Artikel 3.1). Darüber hinaus hat jeder Kunde die Möglichkeit, einen oder mehrere Booster für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zu testen (siehe Artikel 3.2). TEAMLEADER bietet mit diesen kostenlosen Testphasen also mehr als gesetzlich vorgeschrieben.

2.5 Geltungsbereich

Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien werden ausschließlich durch diese Dienstleistungsbedingungen geregelt. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Verträge, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienste bestanden haben, und setzt diese außer Kraft.

Diese Dienstleistungsbedingungen haben stets Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden.

2.6 Änderungen des Vertrags

TEAMLEADER behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungsbedingungen, seine Preise und seine Dienstleistungen jederzeit in der Zukunft zu ändern. TEAMLEADER verpflichtet sich, den Kunden durch eine Mitteilung über diese Änderungen zu informieren.

  • Nicht wesentliche Änderungen werden wirksam, sobald sie dem Kunden mitgeteilt werden.
  • Wesentliche Änderungen werden erst nach Ablauf einer angemessenen Frist wirksam, die TEAMLEADER dem Kunden mitteilt.

Nur bei wesentlichen Änderungen des Vertrages (z. B. Preiserhöhung, siehe Artikel 4.3) hat der Kunde die Möglichkeit, Einwände zu erheben und – falls keine angemessene Lösung gefunden werden kann – den Vertrag zu kündigen (siehe Artikel 9.1).

3. Kostenloser Test

3.1 Ausprobieren des Tools (Testversion)

Jeder Kunde erhält die Möglichkeit, das Tool während eines begrenzten Zeitraums kostenlos zu testen. Der Zeitraum, in dem der Kunde Zugang zu diesem Testversionskonto hat, wird von TEAMLEADER nach eigenem Ermessen festgelegt. TEAMLEADER behält sich das Recht vor, ein Testversionskonto jederzeit zu schließen und alle vom Kunden in das Testversionskonto eingegebenen Daten endgültig zu löschen. TEAMLEADER kann aufeinanderfolgende Aktivierungen von Testversionskonten verweigern oder begrenzen, um Missbrauch zu verhindern.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Kunde, der ein kostenloses Testversionskonto nutzt, (noch) kein zahlender Kunde ist, muss der Testkunde – und seine zugehörigen Benutzer – während des Testzeitraums ebenfalls alle anwendbaren Nutzungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen in diesen Dienstleistungsbedingungen einhalten, insbesondere Artikel 5 (Nutzungsbedingungen), 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Haftung), 11 (Personenbezogene Daten und Datenschutz) und 12 (Vertraulichkeit).

3.2 Ausprobieren eines Boosters

Jeder Kunde kann einen beliebigen Booster (einschließlich Lead-Erfassungsbooster) für einen begrenzten Zeitraum kostenlos ausprobieren. Die Dauer des kostenlosen Testzeitraums für Booster wird nach eigenem Ermessen von TEAMLEADER festgelegt. TEAMLEADER kann aufeinanderfolgende kostenlose Testversionen ablehnen oder einschränken, um Missbrauch zu verhindern. Wenn nicht anders angegeben, wird der Booster nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums automatisch kostenpflichtig und dem Abonnement des Kunden hinzugefügt (vgl. Artikel 4.4).

4. Preis

4.1 Kommerzielle Angebote

Alle Werbeaktionen, kommerziellen Angebote, Rabatte und Ankündigungen von TEAMLEADER, die über die Website, per E-Mail oder in anderer Form (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kataloge, Broschüren, Newsletter, Prospekte und andere Werbeankündigungen) kommuniziert werden, sind völlig unverbindlich und können vom (potenziellen) Kunden nur als Aufforderung zur Bestellung der Dienstleistungen angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Kommerzielle Rabatte auf die Standardpreise, die mündlich (z. B. telefonisch) gewährt werden, müssen schriftlich bestätigt werden (z. B. auf der entsprechenden Rechnung), um gültig zu sein.

Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte nur gemäß den diesbezüglich ausdrücklich genannten Richtlinien und Bedingungen anwendbar sind. Solche Rabatte gelten als einmalig für die erste Laufzeit oder die angegebene Dauer gewährt und gelten daher nicht automatisch für nachfolgende (ähnliche) Aufträge. Jede gegenteilige Praxis wird als kommerzielle Geste betrachtet und gilt nur so lange, wie sie nicht von TEAMLEADER widerrufen wird. Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte (wie auch alle anderen Werbegeschenke) nicht kumulierbar sind, von Natur aus individuell sind und niemals zu einem erworbenen Recht führen können.

4.2 Preise

Allgemeines

Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Steuern und (lokale) Abgaben. Alle Preise sind in Euro angegeben und müssen auch in Euro bezahlt werden.

Abonnement

Die Abonnementgebühr basiert auf den folgenden Parametern:

  1. Das ausgewählte Paket;
  2. Die Dauer (vierteljährlich oder jährlich);
  3. Die Anzahl der Benutzerlizenzen;
  4. Die aktivierten Booster;
  5. Die Limits des Kundenkontos.

Um Zweifel auszuschließen: Es wird zwischen einer Benutzerlizenz und einem Benutzerkonto unterschieden. Die Abonnementgebühr richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Benutzerlizenzen und nicht nach der Anzahl der tatsächlich genutzten Benutzerkonten. Wenn ein Benutzer eingeladen wurde, sein Benutzerkonto zu aktivieren, benötigt er eine Benutzerlizenz. Ein Kunde kann jedoch beschließen, eine Benutzerlizenz (noch) nicht einem Benutzer zuzuweisen oder ein Benutzerkonto zu deaktivieren, wodurch eine Benutzerlizenz effektiv frei wird und der Kunde sie zu einem späteren Zeitpunkt einem anderen Benutzer zuweisen kann. Das bedeutet, dass ein Kundenkonto mehr Benutzerlizenzen haben kann als aktive Benutzerkonten.

Weitere Informationen zu den Preisen des Abonnements finden sich auf der Website und im Tool.

Die vereinbarte Abonnementgebühr für das vom Kunden während der ersten Dauer bestellte Abonnement ist in der im Tool verfügbaren Lizenzübersicht des Kunden angegeben. Ändert sich die Abonnementgebühr (siehe Artikel 4.3, Preisanpassungen) und/oder ändert sich der Geltungsbereich des Abonnements zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Artikel 4.4, Upgrades & Downgrades), ändert sich die Lizenzübersicht des Kunden im Tool entsprechend. Die Lizenzübersicht im Tool dient zusammen mit der letzten unbestrittenen Rechnung als Nachweis für die zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien vereinbarte und geltende Abonnementgebühr.

Onboarding-Dienste

Die Onboarding-Dienste werden von TEAMLEADER zu einer festen, einmaligen Gebühr angeboten. Weitere Informationen zur Preisgestaltung der Onboarding-Dienste sind auf der Website zu finden.

4.3 Preisanpassungen

Allgemeines

TEAMLEADER garantiert unter keinen Umständen, dass die Preise für die Dienstleistungen beibehalten werden. TEAMLEADER kann jederzeit die Preise für einen oder mehrere seiner Dienste anpassen.

Im Falle einer Preiserhöhung, die bestehende Kunden betrifft, verpflichtet sich TEAMLEADER, seine Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der neuen Preise durch eine Mitteilung zu informieren.

Abonnementgebühr

Unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen zur Indexierung gilt eine Erhöhung der Abonnementgebühr für einen Kunden, die während der laufenden Dauer wirksam wird, als wesentliche Änderung des Vertrags. Folglich wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung sollte schriftlich an TEAMLEADER erfolgen, bevor die neuen Abonnementgebühren in Kraft treten. Die weitere Nutzung des Tools durch den Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens gilt als Zustimmung zu den geänderten Preisen.

Indexierung

Soweit die Preise der Leistungen auf den jeweils gültigen Lohnkosten, Kosten für Komponenten/Teile, Sozialabgaben und staatliche Abgaben, Versicherungsprämien, Materialkosten, Wechselkursen und/oder sonstigen Kosten beruhen, ist TEAMLEADER im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer dieser Preisfaktoren berechtigt, seine Preise entsprechend den gesetzlich zulässigen Normen anzupassen (bei Abonnementgebühren: auch während der laufenden Laufzeit). Eine Indexierung kann nicht als wesentliche Änderung des Vertrages angesehen werden.

4.4 Upgrades und Downgrades

Upgrades

Es steht dem Kunden frei, (i) auf ein höheres Paket zu wechseln, (ii) die Anzahl der Benutzerlizenzen zu erhöhen, (iii) einen oder mehrere kostenpflichtige Booster zu bestellen bzw. vorzubestellen und (iv) die Limits des Kundenkontos zu erhöhen (im Folgenden gemeinsam als „Upgrade(s)“ bezeichnet). Diese Upgrades können jederzeit während der Laufzeit über die Upgrade-Funktion des Tools durchgeführt werden.

Alle vom Kunden angeforderten Upgrades werden sofort aktiviert, mit Ausnahme von vorbestellten Boostern, die erst zu dem Zeitpunkt aktiviert werden, zu dem der entsprechende Booster freigegeben und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

Der Kunde muss nichts unternehmen, wenn er den Booster nach dem Testzeitraum weiter nutzen möchte (vgl. Artikel 3.2). Wenn nicht anders angegeben, wird das Abonnement des Kunden nach Ablauf des Testzeitraums automatisch mit dem kostenpflichtigen Booster upgegradet, es sei denn, der Kunde storniert das Upgrade im Administratorbenutzerkonto vor Ablauf des Testzeitraums.

Eine zusätzliche Gebühr wird anteilig unter Berücksichtigung des verbleibenden Zeitraums der aktuellen Laufzeit berechnet, in dem der Kunde das Upgrade (im Fall eines vorbestellten Boosters: ab Freigabedatum) nutzen kann. 

Weitere Informationen über Upgrades finden Sie in unserem Support-Centre:

Downgrades

Es steht dem Kunden frei, (i) zu einem niedrigeren Paket zu wechseln, (ii) die Anzahl der Benutzerlizenzen zu reduzieren, (iii) einen oder mehrere Booster (sowohl aktive als auch vorbestellte) zu deaktivieren und (iv) frühere Erhöhungen der Kundenkontolimits rückgängig zu machen (im Folgenden gemeinsam als „Downgrade(s)“ bezeichnet).

Eine solche Mitteilung muss spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Erneuerungsdatum über das Downgrade-Formular im Tool erfolgen. Erfolgt die Downgrade-Benachrichtigung zu spät, ist TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden die betreffenden Pakete, Benutzerlizenzen, Boosters (sowohl aktive als auch vorbestellte) und Kundenkontolimits für die gesamte folgende Laufzeit in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde diese nicht mehr nutzt.

Etwaige Downgrades werden erst ab dem (vierteljährlichen oder jährlichen) Erneuerungsdatum durchgeführt. Folglich hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für die Nichtnutzung bestimmter Paketfunktionen, Benutzerlizenzen, Booster (sowohl aktive als auch vorbestellte) oder Kundenkontolimits während der laufenden Laufzeit.

Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung eines Benutzerkontos nicht als Downgrade angesehen wird. Sie gibt nur die zuvor belegte Benutzerlizenz frei, sodass sie einem neuen Benutzer zugewiesen werden kann. Um die Anzahl der Benutzerlizenzen zu reduzieren, löschen Sie die Benutzerlizenz bitte vollständig.

Weitere Informationen über Downgrades finden Sie in unserem Support-Centre:

4.5 Guthaben

Der Kunde kann einen digitalen Geldbeutel im Tool verwenden, indem er ein Cash Pack mit einem bestimmten Betrag an Guthaben kauft (nur für Administratoren). Dieser Guthaben entspricht dem Betrag, den der Kunde im Voraus für die Benutzung der jeweiligen Dienste bezahlt hat.

Der Guthaben ist nicht übertragbar und kann nur in Verbindung mit den entsprechenden Diensten verwendet werden.

Der verfügbare Guthaben des Kunden kann in seiner Lizenzübersicht im Tool eingesehen werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob den richtigen Betrag an Guthaben hinzugefügt oder abgezogen wurde.

Der Kunde akzeptiert, dass TEAMLEADER eine Verwaltungsgebühr von 50 € für den Rücktausch von gekauftem Guthaben in ihren Geldwert erheben kann.

Weitere Informationen über Guthaben finden Sie in diesen Artikel des Support Centers.

5. Nutzungsbedingungen

5.1 Software-Lizenz (Nutzungsrecht)

TEAMLEADER gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares, weltweites, beschränktes Recht, das Tool, einschließlich aller (zukünftigen) Updates des Tools, ausschließlich für seinen internen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

Der Kunde sichert in jedem Fall zu und gewährleistet, dass (i) alle übermittelten (Registrierungs-)Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und genau sind und (ii) er die Genauigkeit dieser Informationen aufrechterhalten wird.

Jede andere Nutzung oder Verwertung, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt wird, ist ohne schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER nicht gestattet.

Solange dieser Vertrag in Kraft ist, kann der Kunde das Tool im Rahmen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingeräumten Rechte nutzen. Der Umfang der eingeräumten Rechte kann während der Laufzeit des Vertrages eingeschränkt oder erweitert werden.

Der Kunde kann im Rahmen der von TEAMLEADER erteilten Softwarelizenz einer vereinbarten Anzahl von Benutzern ein Zugangs- und Nutzungsrecht einräumen. Diese Nutzer können innerhalb der internen Geschäftsumgebung des Kunden unter der Verantwortung des Kunden auf das Tool zugreifen und es nutzen.

Die Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen gelten analog auch für Benutzer, die über den Kunden Zugang zum Tool erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit ihm verbundenen Benutzer klar über ihre Pflichten und die Nutzungsbedingungen des Tools zu informieren.

Der Kunde darf anderen Personen als den vereinbarten Nutzern keinen Zugang zum Tool gewähren oder dessen Verwendung gestatten. Der Kunde ist verantwortlich für die Handlungen, das Verhalten, den Betrieb und alle anderen Handlungen im Zusammenhang mit dem Tool durch seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren und alle Dritten, denen er absichtlich oder unabsichtlich direkten oder indirekten Zugang zum Tool gewährt.

Im Falle der Nichteinhaltung des Vertrags kann TEAMLEADER Maßnahmen gegen den Kunden sowie gegen die mit ihm verbundenen Benutzer ergreifen.

5.2 Registrierung eines Benutzerkontos

Der Kunde kann über das erste Benutzerkonto (Administrator) und gegebenenfalls die weiteren Benutzerkonten auf das Tool zugreifen und es nutzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jede Nutzung und Aktivität der Benutzerkonten.

Der Administrator bestimmt den Umfang der Rechte der Benutzerkonten und bleibt für die Zuweisung dieser Rechte stets verantwortlich.

Jedes Benutzerkonto (einschließlich des Administrator-Benutzerkontos) gehört nur einer Person und darf daher nicht mit anderen Personen geteilt werden. Sowohl dem Administrator als auch jedem Benutzer wird empfohlen, ein eindeutiges Passwort zu erstellen, es häufig zu ändern und/oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verwenden.

Der Kunde ist allein für den Schutz und die Sicherheit der Benutzerkonten verantwortlich. In diesem Zusammenhang müssen alle Nutzer die Vertraulichkeit ihres jeweiligen Nutzerkontos sicherstellen, einschließlich der Vertraulichkeit der Login-Daten sowie des Passworts. Folglich dürfen sie TEAMLEADER nicht einmal ihre Login-Daten mitteilen (z. B. wenn sie TEAMLEADER über den Helpdesk um Hilfe bitten, siehe Artikel 13).

Jegliche Schäden, die aus dem unvorsichtigen Umgang mit diesen Zugangsdaten durch den Kunden oder einen seiner Benutzer entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und können in keiner Weise die Haftung von TEAMLEADER begründen.

Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER jede (vermutete) Verletzung der Vertraulichkeit eines oder mehrerer Benutzerkonten sowie jede umstrittene Registrierung unverzüglich mitzuteilen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

5.3 Einschränkungen

Die im Rahmen des Vertrages eingeräumten Rechte unterliegen Beschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, das Tool ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörden zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Tool nicht für Aktivitäten zu nutzen, die direkt oder indirekt ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt oder verleumderisch sind oder sein können, und auch nicht für Aktivitäten, die die (geistigen Eigentums-)Rechte von TEAMLEADER, seinen verbundenen Unternehmen oder Dritten verletzen.

Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung dieses Artikels eine wesentliche Grundlage des Vertrags ist.

Der Kunde verpflichtet sich, das Tool nicht missbräuchlich zu verwenden und die auferlegten Einschränkungen einzuhalten. Ohne dass die folgende Liste erschöpfend ist, verpflichtet sich der Kunde, Folgendes zu unterlassen:

  • (Weiter-)Verkaufen, Abtreten, Verteilen, (Unter-)Lizenzieren, Vermieten, Verleasen, Verleihen oder anderweitig Übertragen von Rechten an dem Tool, die im Rahmen dieses Vertrags gewährt werden, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER einzuholen, oder Dienstleistungen oder davon abgeleitete Werke in ein Dienstleistungsbüro oder ein Outsourcing-Angebot an Dritte aufzunehmen.
  • Das Tool zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen (mit Ausnahme von Kopien, Modifikationen oder abgeleiteten Werken, die ausschließlich von den Berichten oder Übersichten erstellt werden, die ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden bestimmt sind);
  • Reverse Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung des Tools vorzunehmen oder anderen zu gestatten, dies zu tun;
  • Das Tool für illegale oder ungesetzliche Zwecke oder für die Übertragung von Daten zu verwenden, die illegal, verleumderisch, die Privatsphäre eines anderen verletzend, missbräuchlich, bedrohlich oder schädlich sind oder das geistige Eigentum eines anderen verletzen;
  • Das Tool zu verwenden, um illegale Aktivitäten durchzuführen oder zu fördern;
  • Das Tool für die Übertragung von „Junk-Mail“, „Spam“, „Kettenmail“, „Phishing“ oder andere unerwünschte Massenverbreitung von E-Mails zu verwenden;
  • Das Tool zum Stalken, Belästigen oder Schädigen einer anderen Person zu verwenden;
  • Den reibungslosen Betrieb des Tools und/oder der Website zu stören. Dazu gehört, dass der Kunde es unterlässt, Material zu versenden, zu verarbeiten oder zu speichern, das Software-Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche oder bösartige Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, die die Dienste und Interessen von TEAMLEADER, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Kunden verletzen können. Die Kunden sollten auch keine Inhalte hochladen, die die Infrastruktur des Tools und sein ordnungsgemäßes Funktionieren belasten oder stören könnten;
  • Inhalte zum Tool hinzuzufügen, die als unangemessen oder ungesetzlich angesehen werden können, weil sie illegal, ungesetzlich, schädlich, missbräuchlich, irreführend, bedrohend, obszön, pornografisch, beleidigend oder rassistisch sind und/oder ganz allgemein, weil sie gegen die öffentliche Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen;
  • das Geschäftsmodell von TEAMLEADER oder seinen Partnern zu umgehen;
  • das Tool – ganz oder teilweise – in einer Weise zu nutzen, die einen falschen oder irreführenden Eindruck, eine falsche Zuordnung oder eine falsche Aussage über TEAMLEADER und/oder seine Partner oder Dritte erwecken könnte;
  • nach den Anmeldedaten anderer Benutzer fragen und/oder sich in das Benutzerkonto einer anderen Person einloggen;
  • das Tool in betrügerischer Weise zu nutzen (z.B. die Verwendung eines falschen Benutzerkontos und/oder die Angabe falscher Benutzerinformationen wird als betrügerische Nutzung angesehen);
  • sich bei der Nutzung des Tools ohne die erforderliche Erlaubnis als eine andere (juristische oder natürliche) Person auszugeben;
  • das Tool in einer Weise zu nutzen, die deutlich über die Nutzung durch einen durchschnittlichen Kunden hinausgeht und die das Netzwerk schädigen oder eine Systemüberlastung verursachen könnte.

Der Kunde ist verpflichtet, (i) jede missbräuchliche und unbefugte Nutzung unverzüglich zu ahnden oder zu sanktionieren und (ii) TEAMLEADER unverzüglich schriftlich über eine solche Nutzung zu informieren.

5.4 Abhilfemaßnahmen

TEAMLEADER kann alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, wenn der Kunde oder ein zugehöriger Benutzer gegen den Vertrag, das geltende Recht, die Rechte Dritter oder die allgemein anerkannten Verhaltensregeln des Internets verstößt. TEAMLEADER behält sich einen großen Ermessensspielraum vor, um einen Verstoß zu sanktionieren, der im Verhältnis zum Verstoß steht. TEAMLEADER kann den Zugang zum Tool vorübergehend aussetzen oder dauerhaft verweigern. TEAMLEADER kann dem Kunden alle Kosten in Rechnung stellen, die ihm aufgrund der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden entstehen. 

Wenn es die Situation erfordert, können die oben genannten Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung ergriffen werden. Der Kunde hat nicht das Recht, Erstattungen oder Schadenersatz für die getroffenen Maßnahmen zu verlangen.

Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass die getroffenen Maßnahmen unverhältnismäßig oder unbegründet sind, muss er TEAMLEADER innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Ergreifen der Maßnahme davon in Kenntnis setzen. TEAMLEADER wird diese Argumente berücksichtigen, ohne verpflichtet zu sein, die getroffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.

5.5 Systemanforderungen

Die Nutzung des Tools und der Zugriff auf das Tool durch den Kunden setzt eine Internetverbindung und die Verwendung eines modernen Webbrowsers voraus (wir unterstützen alle Browser, empfehlen jedoch die Verwendung der neuesten Version von Google Chrome). Bei Verwendung eines veralteten Webbrowsers kann es vorkommen, dass der Kunde nicht alle Funktionen des Tools nutzen kann oder dass diese Funktionen nicht optimal funktionieren.

Der Kunde ist für die angemessene und ausreichende Sicherheit der Geräte und der IT-Umgebung unter seiner Verantwortung verantwortlich.

6. Fakturierung und Zahlung

6.1 Fakturierung

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Fakturierung durch TEAMLEADER einverstanden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Rechnungen im Rahmen dieses Vertrags werden an die elektronische Adresse gesendet, die der Kunde bei der Bestellung der Dienste angegeben hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Rechnungsdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und den Folgen einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung befreit, wenn TEAMLEADER eine Rechnung unter Verwendung veralteter Rechnungsdaten des Kunden erstellt und versendet.

Abonnementgebühr

TEAMLEADER stellt seinen Kunden die Abonnementgebühr wie folgt in Rechnung:

  • Im Falle einer vierteljährlichen Laufzeit: eine vierteljährliche Rechnung;
  • Im Falle einer jährlichen Laufzeit: eine jährliche Rechnung.

Die Rechnung wird dem Kunden immer vor dem Beginn der jeweiligen Laufzeit zugestellt.

Upgrades

Upgrades (siehe Artikel 4.4), die der Kunde während der Laufzeit bestellt, werden dem Kunden unmittelbar nach der Bestellung durch den Kunden in Rechnung gestellt. Bei vorbestellten Boostern wird die Rechnung versandt, sobald der Booster freigegeben und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

Onboarding-Dienste

Die einmalige Gebühr für Onboarding-Dienste wird von TEAMLEADER unmittelbar in Rechnung gestellt, nachdem die Auftragserteilung durch den Kunden eingegangen ist.

Guthaben

Der Kunde erwirbt den Guthaben direkt im Tool über die Lizenzseite. Der Kunde erhält die entsprechende Rechnung für die Aufstockung des Guthabens unmittelbar nach dem Kauf.

6.2 Zahlung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Rechnungen von TEAMLEADER automatisch in voller Höhe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (SDD) – je nachdem, was der Kunde bei der Bestellung der Leistungen gewählt hat – zum Rechnungsdatum eingezogen. Im Falle der Zahlung per SEPA-Lastschrift (SDD) weicht TEAMLEADER also aufgrund interner Verfahren formell von der gesetzlichen Hinweispflicht mit Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug ab.

Bei der Verarbeitung der Zahlungen nutzt TEAMLEADER die Dienste externer professioneller und spezialisierter Partner, die eine Zahlungsplattform betreiben. Die Online-Zahlungen erfolgen mithilfe sicherer Protokolle. Alle Online-Zahlungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Verwalters der Zahlungsplattform, der die alleinige Verantwortung für die korrekte Abwicklung aller Online-Zahlungen trägt.

Die Finanzdaten des Kunden, die im Rahmen einer Online-Zahlung eingegeben werden, werden nur zwischen dem externen Partner und den betroffenen Finanzinstituten ausgetauscht. TEAMLEADER hat keinen Zugang zu den vertraulichen Finanzdaten des Kunden.

Rechnungen können vom Kunden nur innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und einer ausführlichen Begründung per E-Mail (invoicing@teamleader.eu) rechtmäßig angefochten werden. Eine solche Anfechtung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Die bedingungslose Zahlung der Rechnung durch den Kunden wird als ausdrückliches Einverständnis mit der Rechnung betrachtet.

Teilzahlungen des Kunden werden stets unter Vorbehalt und unbeschadet akzeptiert und zunächst auf die Inkassokosten, dann auf den Schadenersatz, die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, wobei die Anrechnung auf die älteste offene Hauptsumme bevorzugt wird.

6.3 Konsequenzen von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung

Für jede Rechnung, die vom Kunden am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde, schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Verzugsmonat, wobei ein bereits begonnener Monat als vollendet gilt. Der geschuldete Betrag erhöht sich um alle Inkassokosten, die TEAMLEADER im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung aufgewendet hat, zuzüglich 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch um 150 € (exkl. MwSt.) als pauschaler Schadensersatz, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, eine höhere Entschädigung zu fordern.

Wenn der Kunde eine oder mehrere Rechnungen nicht bezahlt, hat TEAMLEADER das Recht, den Zugang zu den Diensten vorübergehend auszusetzen, bis die tatsächliche und vollständige Zahlung durch den Kunden eingegangen ist. Die vorübergehende Aussetzung des Zugangs zu den Diensten hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung der Laufzeit. Darüber hinaus kann TEAMLEADER den Vertrag einseitig kündigen, wenn der Kunde nicht zahlt oder wiederholt in Verzug gerät.

Verspätete oder ausbleibende Zahlung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen von TEAMLEADER an den Kunden sofort fällig werden, auch wenn sie noch nicht fällig sind, und dass alle zulässigen Zahlungsbedingungen nicht mehr gelten. Dasselbe gilt im Falle einer drohenden Insolvenz, einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Auflösung, einer Aussetzung der Zahlung, sowie im Falle aller anderen Fakten, aus denen hervorgeht, dass der Kunde zahlungsunfähig ist.

7. Geistiges Eigentum

7.1 TEAMLEADERs Rechte an geistigem Eigentum

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass TEAMLEADER und seine verbundenen Unternehmen die alleinigen Eigentümer des Tools und/oder anderer damit verbundener geistiger Eigentumsrechte sind und bleiben. Alle derartigen Rechte und der Geschäftswert liegen und bleiben bei TEAMLEADER and seinen verwandten Unternehmen.

Folglich beinhaltet die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags (siehe Artikel 5.2) gewährte Lizenz lediglich das Recht, das Tool gegen eine Gebühr zu nutzen. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.

Unter keinen Umständen beinhaltet eine solche Lizenz:

  • eine Übertragung des Eigentums am Tool durch TEAMLEADER an den Kunden;
  • Gewährung von Rechten für den Kunden an dem Tool, an Handelsnamen und/oder Marken von TEAMLEADER oder seinen verbundenen Unternehmen, und 
  • Gewährung von Rechten für den Kunden, von TEAMLEADER eine Kopie der Software oder anderer Produkte zu verlangen, die von TEAMLEADER zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden.

Der Kunde darf daher keine Warenzeichen, Handelsnamen oder Markennamen von TEAMLEADER oder seinen verbundenen Unternehmen verwenden (z. B., aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Metatags, Schlüsselwörtern oder verstecktem Text), ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von TEAMLEADER und/oder seinen verbundenen Unternehmen.

Unbeschadet des Rechts des Kunden oder Dritter, die Gültigkeit des geistigen Eigentums von TEAMLEADER anzufechten, darf der Kunde keine Handlungen vornehmen oder Dritte zu Handlungen ermächtigen, die die geistigen Eigentumsrechte von TEAMLEADER – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte – ungültig machen oder verletzen könnten, oder Dritte ermächtigen, Handlungen zu unterlassen, die durch ihre Unterlassung eine solche Wirkung haben würden oder selbst diese Handlungen zu unterlassen.

Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von TEAMLEADER, von der er Kenntnis erlangt, sowie über jeden Anspruch eines Dritten aufgrund der Nutzung der Dienste zu informieren.

7.2 Dokumentation

Vorbehaltlich dieser Dienstleistungsbedingungen gewährt TEAMLEADER dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit (siehe Artikel 8) zur Vervielfältigung von Kopien der Dokumentation ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden in Verbindung mit seiner Lizenz (siehe Art. 5.2).

Der Kunde erkennt Folgendes an:

  • Es wird kein Recht gewährt, die Dokumentation zu veröffentlichen, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.
  • Die Dokumentation ist Teil des geistigen Eigentums von TEAMLEADER und er verpflichtet sich hiermit, alle Eigentumshinweise, einschließlich etwaiger Urheberrechts-, Marken- oder Vertraulichkeitshinweise, die in Kopien der Dokumentation enthalten sind, genau zu reproduzieren.

7.3 Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TEAMLEADER in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen durch TEAMLEADER, z. B. auf der Website, kostenlos auf die Markennamen, Warenzeichen oder Servicemarken des Kunden (zusammenfassend die „Marken“) verweisen darf, ohne dass damit ein Recht, ein Titel oder ein Interesse übertragen wird.

TEAMLEADER wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums jegliche Nutzung der Marken des Kunden in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen einstellen, wenn (i) der Vertrag gekündigt wird oder (ii) eine Aufforderung des Kunden eingeht, eine solche Nutzung einzustellen.

8. Dauer

Jedes Abonnement hat eine verlängerbare Laufzeit von entweder einem Quartal oder einem Jahr, je nachdem, was der Kunde bei der Bestellung des Abonnements bevorzugt.

Wird der Vertrag nicht spätestens fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Erneuerungsdatum durch den Kunden gekündigt, beginnt automatisch eine neue Laufzeit, die der vorherigen (ursprünglichen oder verlängerten) Laufzeit von einem Quartal oder einem Jahr entspricht, was TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden die verlängerte Laufzeit in Rechnung zu stellen.

Im Falle einer Vertragsverlängerung basiert der anwendbare Preis immer auf dem Stand des Kundenkontos unmittelbar vor dem Erneuerungsdatum (ohne Berücksichtigung von Preiserhöhungen, siehe Artikel 4.3). Das bedeutet, dass alle Upgrades, die während der vorherigen Laufzeit vorgenommen wurden, auch während der neuen Laufzeit gelten. Rechtzeitige Downgrades werden auf die gleiche Weise berücksichtigt.

9. Beendigung

9.1 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann das Abonnement kündigen, indem er die zu diesem Zweck vorgesehene Funktion im Tool nutzt (weitere Informationen finden Sie in unserem Support-Center):

(i) jederzeit und aus beliebigem Grund, sofern eine solche Kündigung mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Erneuerungsdatum erfolgt.

Jede Kündigung des Abonnements durch den Kunden, die weniger als 15 Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit erfolgt, ist gegenstandslos, da der Vertrag automatisch verlängert wird (siehe Artikel 8). Folglich ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung für die verlängerte Laufzeit zu bezahlen, auch wenn er nicht die Absicht hat, die Dienste weiterhin zu nutzen.

(ii) Wenn der Kunde mit einer wesentlichen Änderung des Vertrages nicht einverstanden ist und die Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Benachrichtigung durch TEAMLEADER erfolgt.

Wesentliche Änderungen des Vertrags umfassen:

  • Eine wesentliche Änderung dieser Dienstleistungsbedingungen durch TEAMLEADER (siehe Artikel 2.6);
  • Eine Preiserhöhung, die den Kunden erheblich beeinträchtigt (siehe Artikel 4.3);
  • Eine Änderung des Serviceangebots, die einen erheblichen Nachteil für den Kunden mit sich bringt (siehe Artikel 16).

Unter keinen Umständen berechtigt die Kündigung den Kunden, von TEAMLEADER irgendeine Art von Schadenersatz oder Entschädigung zu verlangen.

9.2 Kündigung durch TEAMLEADER

Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die TEAMLEADER möglicherweise gegenüber dem Kunden hat, kann TEAMLEADER den Vertrag jederzeit und ohne rechtliche Intervention im Falle außergewöhnlicher Umstände kündigen, die eine professionelle Kooperation zwischen TEAMLEADER und dem Kunden unmöglich machen.

Der Kunde erkennt an, dass folgende Umstände als außergewöhnlich zu betrachten sind:

(i) Wenn TEAMLEADER feststellt oder erhebliche Gründe zur Annahme hat, dass:

  • Der Kunde in erheblicher Weise gegen eine der Bestimmungen dieser Dienstleistungsbedingungen verstößt (insbesondere wenn der Kunde gegen die in Artikel 5.4 genannten Einschränkungen verstößt).

Soweit dies noch sinnvoll ist, wird TEAMLEADER den Kunden zunächst über den Verstoß informieren und ihn auffordern, (i) die Situation zu bereinigen sowie (ii) einen solchen Verstoß zu unterlassen und, wenn möglich, (iii) einen solchen Verstoß oder solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

  • Der Kunde die Dienste für unbefugte, illegale und/oder unangemessene Zwecke nutzt;
  • Der Vertrag mit dem Kunden auf unkorrekten oder falschen Informationen des Kunden basiert; oder
  • der Kunde die Dienstleistungen aus Gründen bestellt hat, die nicht als objektiv vernünftig und akzeptabel betrachtet werden können.

(ii) Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, einen Konkursantrag stellt, für insolvent erklärt wird, in ein Liquidations- oder ähnliches Verfahren eintritt oder liquidiert wird;

(iii) Wenn der Kunde einen Akt der Unehrlichkeit, der Illoyalität oder des Betrugs gegenüber TEAMLEADER oder seinen Partnern begeht;

Im Falle einer solchen Kündigung durch TEAMLEADER, die per E-Mail mitgeteilt wird, wird der Vertrag automatisch und ohne Kündigungsfrist oder Entschädigung beendet, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, vom Kunden eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen. TEAMLEADER ist berechtigt, jeden Antrag des Kunden auf Abschluss eines (neuen) Vertrags über die Nutzung der Dienste abzulehnen.

9.3 Konsequenzen der Kündigung

Bei Kündigung des Abonnements:

  • Durch den Kunden:

TEAMLEADER verpflichtet sich, das Kundenkonto so schnell wie möglich nach Beendigung des Abonnements zu deaktivieren. TEAMLEADER wird sich nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Voraus über die Deaktivierung des Kundenkontos zu informieren.

Dem Kunden wird empfohlen, die Kundendaten vor Ablauf des Abonnements mit Hilfe der verfügbaren Exporttools zu exportieren. Ein Export nach Beendigung des Abonnements kann nur für einen begrenzten Zeitraum (siehe Datenverarbeitungsvertrag) und mit Hilfe von TEAMLEADER erfolgen, wobei TEAMLEADER die Kosten für den Aufwand in Rechnung stellen kann.

  • Durch TEAMLEADER:

TEAMLEADER wird (i) nach eigenem Ermessen einen Zeitraum festlegen, innerhalb dessen das Kundenkonto deaktiviert wird, und (ii) dem Kunden gegebenenfalls ermöglichen, die Kundendaten aus dem Kundenkonto zu exportieren.

Die Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form geliefert, wenn sie exportiert werden. TEAMLEADER versucht, die exportierten Kundendaten so vollständig wie möglich zu liefern, kann aber keine absolute Garantie dafür geben.

Bei Beendigung des Vertrags gibt jede Partei alle vertraulichen Informationen und geschützten Materialien der anderen Partei zurück (siehe Artikel 11).

Wird der Vertrag aus einem anderen Grund als einem groben Fehlverhalten von TEAMLEADER gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag für den verbleibenden Teil der laufenden Laufzeit (und ggf. für die folgende Laufzeit) zu zahlen, auch wenn er die Dienste nicht mehr nutzt. Bereits an TEAMLEADER gezahlte Beträge für die laufende und/oder kommende Laufzeit werden von TEAMLEADER einbehalten und nicht zurückerstattet.

Die folgenden Artikel bleiben ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, in vollem Umfang und in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen in Kraft: Artikel 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Haftung), 11 (Personenbezogene Daten und Datenschutz) und 12 (Vertraulichkeit).

10. Haftung

Die Haftung von TEAMLEADER ist auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (i) Rechnungswert der letzten Rechnung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder (ii) Höhe der Zahlung der von TEAMLEADER abgeschlossenen Versicherungspolicen. Die Haftung von TEAMLEADER ist in jedem Fall auf die nach belgischem Recht vorgeschriebene Haftung beschränkt.

Der Kunde akzeptiert, dass er TEAMLEADER immer so schnell wie möglich über alle Schäden informieren muss, die er durch die Nutzung der Dienste erlitten hat. Jegliche Verschlimmerung des Schadens, die sich aus dem Versäumnis einer solchen unverzüglichen Mitteilung ergibt, kann TEAMLEADER nicht angelastet werden.

Sofern in diesen Dienstleistungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes dargestellt oder garantiert wird, werden die Dienste sowie die Dokumentation und alle anderen von TEAMLEADER zur Verfügung gestellten Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der geltenden Gesetze ohne Mängelgewähr bereitgestellt. TEAMLEADER schließt daher alle sonstigen Zusagen, Bedingungen, Erklärungen und Garantien – ob ausdrücklich oder implizit – aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf implizite Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck, der zufriedenstellenden Qualität, der angemessenen Professionalität und Sorgfalt, der Systemintegration und/oder der Genauigkeit von Daten.

Darüber hinaus garantiert TEAMLEADER nicht, dass die Dienste alle Anforderungen des Kunden erfüllen. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, (i) die Testversion (siehe Artikel 3.1) zu nutzen, bevor er ein zahlender Kunde wird, und (ii) jederzeit weitere Informationen von TEAMLEADER in dieser Hinsicht anzufordern. Der Kunde erklärt daher, ausreichend über den Inhalt und den Umfang der Dienstleistungen informiert worden zu sein.

Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des vorangegangenen Abschnitts garantiert TEAMLEADER nicht, dass: (i) die Leistung des Tools ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass alle Fehler und/oder Bugs (innerhalb eines angemessenen Zeitraums) korrigiert werden, (ii) das Tool ständig verfügbar, frei von Viren, rechtzeitig und vollständig sein wird oder (iii) die vom Tool bereitgestellten Informationen vollständig, richtig, genau und nicht irreführend sind.

Die bestimmungsgemäße Verwendung des Tools durch den Kunden und die mit ihm verbundenen Benutzer erfolgt unter ihrer eigenen vollen Verantwortung und auf ihr eigenes Risiko. TEAMLEADER haftet in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die aus dieser vorgesehenen Nutzung resultieren. Daher sind der Kunde und die mit ihm verbundenen Nutzer allein verantwortlich für jegliche Schäden an ihren Computern (Programmen), drahtlosen Geräten und/oder anderen Ausrüstungen.

TEAMLEADER haftet nicht für:

  • Indirekte Schäden und/oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Verlust von Firmenwert und Schäden am Eigentum des Kunden aufgrund der Nutzung der Dienste). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn TEAMLEADER ausdrücklich über den potenziellen Verlust durch den Kunden informiert wurde;
  • Defekte, die direkt oder indirekt durch Handlungen seitens des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden;
  • Schäden, die durch die Nutzung der Dienste für einen anderen Zweck als den, für den sie von TEAMLEADER entwickelt wurden oder vorgesehen sind, entstehen;
  • Zusätzliche Schäden, die durch weitere Nutzung durch den Kunden, Administrator und/oder die Benutzer verursacht wurden, nachdem ein Defekt festgestellt wurde;
  • Der Verlust oder die falsche Verwendung der Kundendaten, es sei denn, dies ist ausschließlich auf ein Verschulden von TEAMLEADER zurückzuführen;
  • Schäden durch Nichtbefolgung von Ratschlägen und/oder Richtlinien, die von TEAMLEADER vorgegeben wurden und die TEAMLEADER immer nach eigenem Ermessen formuliert;
  • Schäden, die durch höhere Gewalt oder Härtefälle verursacht werden (siehe Artikel 17).

Der Kunde akzeptiert, dass TEAMLEADER keine Garantie dafür bietet, dass der Kunde durch die Nutzung der Dienste automatisch bestimmte Gesetze, Vorschriften oder Branchenstandards einhält. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden zu überprüfen, ob die Nutzung der Dienste mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen übereinstimmt, die für seine Gerichtsbarkeit und Branche relevant sind. TEAMLEADER lehnt ausdrücklich jede Haftung für die Nichteinhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Branchenstandards durch den Kunden ab, und der Kunde erkennt an, dass TEAMLEADER nicht für rechtliche Konsequenzen, die sich aus einer solchen Nichteinhaltung ergeben, verantwortlich gemacht werden kann.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde keine (vertraulichen) Informationen (z.B. eine Excel-Tabelle mit Daten, einschließlich Kundendaten) und keine Zugangsdaten an einen Mitarbeiter von TEAMLEADER weitergibt, auf welche Weise und aus welchem Grund auch immer. Sollte der Kunde entgegen den obigen Ausführungen solche Daten an TEAMLEADER weitergeben, so erkennt der Kunde an, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko handelt. In solchen Fällen kann TEAMLEADER nicht die gleiche Sicherheit und Vertraulichkeit in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Informationen garantieren, wie sie in Bezug auf die Kundendaten garantiert wird.

Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER und alle seine leitenden Angestellten, Direktoren, Partner, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen und/oder schadlos zu halten, die sich aus dem Bestehen, der Umsetzung, der Nichteinhaltung und/oder der Beendigung dieser Dienstleistungsbedingungen ergeben könnten und die durch seine eigene Fahrlässigkeit, Schuld oder Nachlässigkeit oder durch einen seiner Nutzer verursacht wurden.

11. Personenbezogene Daten und Datenschutz

11.1 TEAMLEADER als Verantwortlicher

TEAMLEADER verarbeitet personenbezogene Kundenkontoinformationen für eine Reihe von eigenen Zwecken (hauptsächlich zur Bereitstellung der Dienste, aber z. B. auch zum Versand von Newslettern und anderen Marketingmitteilungen), TEAMLEADER handelt als „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung.

Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER enthält alle relevanten Informationen über die Art und Weise, wie TEAMLEADER in seiner Eigenschaft als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher mit personenbezogene Kundenkontoinformationen umgeht (einschließlich der Zwecke der Datenverarbeitung, der Art(en) der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, der Dauer ihrer Speicherung, der Empfänger der Daten usw.). Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER muss zusammen mit der Cookie-Richtlinie von TEAMLEADER gelesen werden.

Durch den Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Testversion – wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Datenschutzerklärung gelesen und deren Inhalt verstanden hat.

11.2 TEAMLEADER als Auftragsverarbeiter

Vorbehaltlich der in Artikel 12.3 vorgesehenen Ausnahmen erkennt der Kunde an, dass er als „Verantwortlicher“ und TEAMLEADER als „Auftragsverarbeiter“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung handelt:

  • Die Verarbeitung von personenbezogenen Kundenkontodaten; und
  • Die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten seiner Nutzer, sofern diese personenbezogenen Daten nur für die Zwecke des Kunden in das Kundenkonto eingegeben werden und von TEAMLEADER lediglich im Namen des Kunden verarbeitet werden.

Alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Datenverarbeitungsvertrag, der diesen Dienstleistungsbedingungen als Anhang beigefügt ist und in jedem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt wird. Eine Übersicht über die spezifischen personenbezogenen Daten, die von TEAMLEADER in seiner Eigenschaft als „Auftragsverarbeiter“ verarbeitet werden, sowie über die Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz dieser personenbezogenen Daten ergriffen werden, findet sich im Datenverarbeitungsvertrag.

Durch den Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Testversion – bestätigt der Kunde, dass er den Datenverarbeitungsvertrag gelesen und akzeptiert hat.

12. Vertraulichkeit

12.1 Allgemeines

Alle zwischen den Vertragsparteien schriftlich oder mündlich ausgetauschten Informationen vor Abschluss des Vertrags sowie während der Laufzeit des Vertrags sind als vertraulich zu betrachten und von jeder Vertragspartei mit größter Verschwiegenheit zu behandeln, sofern in diesen Dienstleistungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem: alle Informationen finanzieller, kommerzieller, rechtlicher, steuerlicher, sozialer, technischer und organisatorischer Art, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten von Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten, Mitarbeiterdaten, personenbezogene Daten, Programme, Quellcodes, Computerprogramme, Computercodes, Module, Skripte, Algorithmen, Merkmale und Funktionsweisen, Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), Prozesse, Schaltpläne, Testverfahren, Softwaredesign und -architektur, Design- und Funktionsspezifikationen. Für den Kunden umfasst dies die Kundenkontodaten, nicht jedoch die Kundenkontoinformationen.

Im Einzelnen verpflichtet sich der Empfänger:

  • Er darf die vertraulichen Informationen nur für sich selbst und nur unter äußerster Geheimhaltung verwenden;
  • Er darf die vertraulichen Informationen in keiner Weise, außer zum Zweck der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien, verwenden, reproduzieren oder zuweisen;
  • Er darf sich nicht beteiligen (oder anderen erlauben, sich zu beteiligen) an Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung vertraulicher Informationen.
  • Er darf keinen kommerziellen Nutzen aus den vertraulichen Informationen ziehen;
  • Er darf vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis hat, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der offenbarenden Partei preisgeben, offenbaren oder Dritten verfügbar machen;
  • Er darf solche vertraulichen Informationen nur an die Mitarbeiter weitergeben, die im Rahmen der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien Kenntnis von diesen Informationen erhalten müssen und der Empfänger bescheinigt und garantiert, dass sich diese Mitarbeiter zuvor, als Bedingung ihrer Einstellung, verpflichtet haben, Bedingungen einzuhalten, die im Wesentlichen mit den Bestimmungen vergleichbar sind, die für den Empfänger im Rahmen dieser Dienstleistungsbedingungen gelten.

Die offenbarende Partei bleibt jederzeit alleinige Inhaberin ihrer vertraulichen Informationen. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Bestimmungen in Artikel 12.2 und 12.3 gewähren die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen dem Empfänger keinerlei Rechte oder Anteile an den vertraulichen Informationen.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt so lange, wie der Vertrag zwischen den Parteien besteht, und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.

12.2 Ausnahmen, die für beide Parteien gelten

Die in Artikel 12.1 festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für die folgenden Informationen:

  • Informationen, die öffentlich verfügbar, öffentlich verbreitet und/oder der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bekannt sind;
  • Informationen, die vom Empfänger in rechtmäßiger Weise auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Partei als der offenbarenden Partei bezogen werden, wobei diese dritte Partei ihrerseits nicht an eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der offenbarenden Partei gebunden ist;
  • Informationen, deren Offenbarung/Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Bericht oder einer anderen Behörde (jeglicher Art) angeordnet wird. Soweit möglich, erörtert der Empfänger vor einer Offenlegung/Bekanntgabe den Umfang und die Art und Weise einer solchen Offenlegung/Bekanntgabe mit der offenlegenden Partei.

12.3 Ausnahmen, die für TEAMLEADER gelten

Abweichend von der in Artikel 12.1 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtung gewährt der Kunde TEAMLEADER und seinen verbundenen Unternehmen ausdrücklich eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur:

  • Ideen, Anregungen, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstige Rückmeldungen des Kunden, die der Verbesserung und/oder Erweiterung der Dienstleistungen dienen, zu nutzen und/oder zu vermarkten.
  • Quantitative Daten, die aus der Nutzung des Tools durch den Kunden abgeleitet werden (z. B. durchschnittliche Anzahl der erstellten Rechnungen, durchschnittliche Anzahl der hinzugefügten Kontakte, durchschnittliche Anzahl der Nutzer usw.), für geschäftliche Zwecke, einschließlich Branchenanalyse, Benchmarking, Analytik und Marketing, zu sammeln, zu verwenden und weiterzugeben. Alle Daten werden nur in zusammengefasster und anonymisierter Form weitergegeben und lassen keine Rückschlüsse auf den Kunden, seine Benutzer oder sonstige Dritte zu.
  • Verwendung von anonymen und anonymisierten Kundenkontodaten (d. h. Daten, die nicht zur Identifizierung einer Person verwendet werden können) für Forschungs-, Schulungs-, Ausbildungs-, statistische und kommerzielle Zwecke.

13. Support - Helpdesk

Für den Fall, dass der Kunde Hilfe benötigt oder eine Anfrage bezüglich der Dienste hat, wird dem Kunden empfohlen, sich zuerst an das Support-Centre von TEAMLEADER zu wenden.

Wenn die im Support-Centre von TEAMLEADER zur Verfügung gestellten Informationen nicht die gewünschte Unterstützung bieten, kann der Kunde den TEAMLEADER-Helpdesk kostenlos kontaktieren, indem er ein Support-Ticket einreicht. Der TEAMLEADER-Helpdesk ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) erreichbar, mit Ausnahme von Feiertagen oder Feiertagsersatz nach Wochenenden.

Der TEAMLEADER-Helpdesk wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden so schnell wie möglich nach der Supportanfrage zu helfen.

14. Verfügbarkeit, Wartung und Updates

TEAMLEADER bietet seinen Kunden die Möglichkeit, die Verfügbarkeit des Tools jederzeit, live und in Echtzeit über seine Website zu überprüfen.

Im Falle von Problemen mit der Verfügbarkeit des Tools wird TEAMLEADER alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben, ohne jedoch eine Garantie hinsichtlich der Reaktions- und Lösungszeiten zu geben. TEAMLEADER steht es in jedem Fall und gegebenenfalls frei zu bestimmen, was als angemessene Lösung oder Entschädigung für seine Kunden in dieser Hinsicht zu betrachten ist.

TEAMLEADER ist bestrebt, die Qualität der Dienste durch regelmäßige Wartungsarbeiten und Aktualisierungen hoch zu halten. TEAMLEADER verpflichtet sich, die Auswirkungen solcher Wartungsarbeiten und Updates auf die Verfügbarkeit des Tools so gering wie möglich zu halten, schließt aber diesbezügliche Ausfallzeiten nicht aus. Auf jeden Fall bemüht sich TEAMLEADER nach Kräften, den Kunden zu gegebener Zeit hierüber zu informieren, es sei denn, dies ist unmöglich oder nicht sinnvoll (z. B. bei Dringlichkeit).

TEAMLEADER ist unter keinen Umständen verpflichtet, den Kunden aufgrund einer Nichtverfügbarkeit zu entschädigen.

15. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, die TEAMLEADER dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zukommen lassen muss, sind ausreichend, wenn sie über eine Mitteilung unter Verwendung der zuletzt bekannten Kontaktdaten des Kunden (die dieser möglicherweise bei der ersten Registrierung angegeben hat) erfolgen. Von allen Nutzern wird erwartet, dass sie ihre Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand halten. TEAMLEADER kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Kunde eine bestimmte Mitteilung nicht erhalten hat, weil die verfügbaren Kontaktinformationen nicht mehr korrekt waren.

Jegliche formelle Mitteilung an TEAMLEADER sollte über die in diesen Dienstleistungsbedingungen dafür vorgesehenen Kontaktadressen erfolgen.

16. Änderungen der Dienstleistungen

TEAMLEADER hat das Recht, sein Angebot und die Zusammensetzung seiner Dienstleistungen jederzeit zu ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Angebot und die Zusammensetzung der Pakete, welche Funktionalitäten unterstützt werden).

Bei vorbestellten Boostern behält sich TEAMLEADER das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Funktionen, Spezifikationen oder Starttermine der vorbestellten Booster zu modifizieren, zu verändern oder zu ändern. TEAMLEADER haftet nicht für Verzögerungen, Modifikationen oder Änderungen an den Funktionen, Spezifikationen oder Startterminen des Boosters.

Teamleader wird sich angemessen bemühen, den Kunden alle wesentlichen Serviceänderungen innerhalb einer angemessenen Frist vor einer solchen Änderung durch eine Mitteilung mitzuteilen.

17. Höhere Gewalt / Härtefälle

TEAMLEADER kann nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder einen Härtefall zurückzuführen ist.

Zu den üblichen Fällen von höherer Gewalt oder Härte gehören: alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar und unvermeidbar waren und die TEAMLEADER an der Erfüllung des Vertrags hindern oder die die Erfüllung des Vertrags finanziell oder anderweitig schwieriger machen würden, als dies normalerweise der Fall wäre (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Beschlagnahme, Epidemien und Pandemien, Verzögerungen bei oder Konkurs von durch TEAMLEADER beauftragten Dritten, Personalmangel, Streiks, organisatorische Umstände, Bedrohung oder terroristische Handlungen, Eingriffe von Behörden, Stromunterbrechungen und Ausfälle oder Unterbrechungen von Kommunikationseinrichtungen, Software oder Hardware).

Die vorgenannten Situationen berechtigen TEAMLEADER, die Ausführung des Vertrags durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu verändern und/oder auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein. TEAMLEADER ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Situation höherer Gewalt und/oder der Härtefall länger als zwei (2) Monate andauert.

18. Vergütung (Netting)

Gemäß den Bestimmungen des belgischen Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 vereinbaren die Parteien, dass in ihrer gegenseitigen Beziehung ab dem Beginn des Vertrags zwischen TEAMLEADER und dem Kunden alle derzeit bestehenden, sowie alle künftigen Schulden immer automatisch und ipso jure gegeneinander verrechnet und ausgeglichen werden, unabhängig von ihrem Fälligkeitsdatum, ihrem Zahlungsziel oder der Währung, in der sie ausgedrückt wurden.

Bei konkurrierenden Gläubigern ist die Forderung der anderen Partei gegenüber der Partei, die mit konkurrierenden Gläubigern zu tun hat, stets auf den Restbetrag nach der Aufrechnung der anrechenbaren Beträge beschränkt, und die endgültige Aufrechnung hat in jedem Fall Rechtswirkung gegenüber dem Kurator und den übrigen Gläubigern, die daher selbst keine Einwände erheben oder sich den von den Parteien durchgeführten vorgenannten Ausgleichen oder Schuldenvergleichen widersetzen können.

19. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieses Vertrags unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von TEAMLEADER.

20. Sprache

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Dienstleistungsbedingungen auch die Arbeitssprache im gesamten Geschäftsverkehr mit TEAMLEADER sein wird.

Die Originalsprache der vorliegenden Dienstleistungsbedingungen ist Englisch. Übersetzungen oder Dokumente, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, werden stets als Bonus für den Kunden betrachtet. Im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Fassungen ist stets die englische Fassung maßgebend.

21. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Dienstleistungsbedingungen oder eines Teils davon berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln und/oder des Rests der betreffenden Bestimmung. Bei Unwirksamkeit werden die Parteien verhandeln, um die unwirksame Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist dieser Dienstleistungsbedingungen entspricht. Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kann der zuständige Richter die ungültige Bestimmung auf das (gesetzlich) zulässige Maß herabsetzen.

Die (wiederholte) Nichtausübung von Rechten durch TEAMLEADER kann nur als Duldung einer bestimmten Situation ausgelegt werden und führt nicht zu einer Verwirkung von Rechten.

TEAMLEADER ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an ein anderes Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung, der Fusion, der Konsolidierung oder einer anderen Veräußerung aller oder eines wesentlichen Teils seiner Vermögenswerte oder Geschäfte abzutreten oder zu übertragen.